Stand: 01.05.2023

Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen stellen die rechtliche Grundlage für die Erbringung sämtlicher Leistungen der Business Visum GmbH dar. Sie werden durch Auftragserteilung an die Business Visum GmbH durch den Kunden anerkannt. Für den Vertrag zwischen der Business Visum GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Business Visum GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


Vertragsschluss und Leistungen

Ein Vertrag mit der Business Visum GmbH kommt zustande, indem der Auftrag des Kunden ausdrücklich durch die Business Visum GmbH angenommen wird. Die Business Visum GmbH behält sich vor, Aufträge auch ohne Begründung abzulehnen. Durch den bloßen Auftrag des Kunden kommt noch kein Vertrag zustande.

Die Business Visum GmbH ist berechtigt, die Ausführung der Dienstleistung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Unterstützung bei der Dokumentenerlangung: Im Falle der Unterstützung zum Erhalt von Dokumenten wie Visa, Legalisationen, A1-Bescheinigungen oder Unterlagen für Entsendungen umfassen die von der Business Visum GmbH gegen Entgelt angebotenen Dienstleistungen sämtliche Dienste, die zur Erlangung dieser Dokumente bei in- und ausländischen Missionen oder anderen Behörden hilfreich und notwendig sind, soweit diese nicht die Hoheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland berühren und keine Rechtsberatung darstellen.

Da die Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung wie eines Visums oder über die Entsprechung eines Antrags auf Legalisation eines Dokuments allein bei den in- und ausländischen Missionen bzw. zuständigen Behörden liegt, kann von der Business Visum GmbH nicht für einen wie auch immer gearteten Erfolg eingestanden werden. Die Verpflichtung der Business Visum GmbH besteht daher ausschließlich in der Erbringung einer Dienstleistung, die beispielsweise der Visa- und Legalisationserlangung dient.

Liegt der Business Visum GmbH keine vom Kunden getroffene ausdrückliche anderweitige Weisung vor, so darf die Business Visum GmbH den konkreten Leistungsdurchführungsweg unter Wahrung der Kundeninteressen nach billigem Ermessen selbst bestimmen, insbesondere für den Kunden die Art und den Weg des Versandes seiner Dokumente bestimmen. Als Gefahrübergang bei der Übersendung von Dokumenten an den Kunden vereinbaren die Parteien die Übergabe an eine sorgfältig ausgewählte Transportperson.

Inhouse-Seminare: Bei der Durchführung von Inhouse-Seminaren unterbreitet die Business Visum GmbH Terminvorschläge, die mit dem Kunden frei vereinbart und abgestimmt werden. Die maximale Teilnehmerzahl wird in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Bei Schulungen beim Kunden gewährleistet der Kunde die Zurverfügungstellung des notwendigen Schulungsequipments (Schulungsraum, Rechner, Präsentationsmittel, z.B. Tafel, Flipchart, Beamer etc.). Die Business Visum GmbH übernimmt keine Verantwortung für das Erreichen des Kurszieles durch die Teilnehmer und deren Qualifikation in ihrer beruflichen Tätigkeit. Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgtem Abschluss des Kurses eine Teilnahmebestätigung.


Preise, Preisänderungen, Sonstige Kosten

Das zu zahlende Entgelt für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Business Visum GmbH  richtet sich nach der zur Zeit der Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preisliste wird dem Kunden auf Wunsch unverzüglich übersandt.

Zusätzlich werden Visa- und Passgebühren, Versandkosten, Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen, sonstige Beratungsleistungen und externe Beratungsleistungen nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Die Business Visum GmbH ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung berechtigt, den Rechnungsbetrag bei einer Übersendung der Unterlagen per Nachnahme zu erheben.

Aus der Natur des vereinbarten Dienstvertrags folgt, dass die Verpflichtung zur Vergütung der erbrachten Dienste auch dann besteht, wenn einem Antrag auf Erteilung eines Dokuments wie eines Visums oder einer Legalisation nicht entsprochen wurde.

Fallen für die zu erbringende Dienstleistung besondere, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhergesehene Aufwendungen an, so kann die Business Visum GmbH diese vom Kunden ersetzt verlangen, soweit sie erforderlich waren. Die Business Visum GmbH hat vor Tätigung der Aufwendungen die Weisung des Kunden einzuholen, es sei denn dies ist aufgrund der besonderen Umstände nicht möglich.


Zahlung, Aufrechnung

Rechnungen der Business Visum GmbH sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.

Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er auf eine nach Fälligkeit erfolgende Mahnung nicht leistet. Spätestens tritt der Verzug auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Business Visum GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Hiervon abweichend beträgt der Verzugszinssatz bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind, 9 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Zusätzlich ist die Business Visum GmbH berechtigt, etwaige darüber hinausgehende Verzugsschäden geltend zu machen.

Gegen Forderungen der Business Visum GmbH kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.


Haftung

Bei mangelhafter Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

Die Haftung der Business Visum GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für vom Versandunternehmen verursachten Untergang, Beschädigung und verspätete Aushändigung der an den Kunden übersandten Unterlagen kann von der Business Visum GmbH nicht übernommen werden. Die Business Visum GmbH verpflichtet sich jedoch, etwaige ihr aus dem Untergang, aus der Beschädigung oder aus der verspäteten Aushändigung der Unterlagen an den Kunden erwachsenden Ansprüche gegen das Versandunternehmen gänzlich an den Kunden abzutreten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung der Business Visum GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


Stornierung

Unterstützungsleistungen: Die Stornierung eines der Business Visum GmbH erteilten Auftrags ist jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Business Visum GmbH möglich. In diesem Fall werden dem Kunden die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung entstandenen Kosten und anteiligen Entgelte sowie Rückversandgebühren in Rechnung gestellt.

Inhouse-Seminare: Bei Rücktritt bis zu einer Woche vor Seminarbeginn werden keine Kosten erhoben. Bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor Kursbeginn werden 50 % der vereinbarten Referentenhonorare fällig, zuzüglich etwaiger Storno- oder Umbuchungsgebühren für deren Reise.


Schlussbestimmungen

Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen - vorbehaltlich weitergehender Wirksamkeitserfordernisse - zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Business Visum GmbH und dem Kunden Bonn.

Die Beziehungen zwischen dem Business Visum GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.